Bankkunden in der EU müssen vom 1. Februar 2014 an internationale Kontonummern mit 22 Stellen (Iban) verwenden. Das gilt auch für Überweisungen im Inland – bislang ist die Iban nur bei Transfers auf ausländische Konten notwendig.
Das Europaparlament billigte am Dienstag in Straßburg mit großer Mehrheit eine entsprechende EU-Verordnung zur Umsetzung des europäischen Zahlungsraums (Sepa). An dem Stichtag werden nationale Überweisungen und Lastschriften umgestellt. Für Transfers im Inland gilt eine Übergangsfrist bis 2016.